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Spohr Rentals Bedingungen und Konditionen

1. Der Mietvertrag beginnt mit dem Tag der Übergabe oder der Mitteilung der Verfügbarkeit. Er endet mit der fristgerechten Rückgabe oder Rücknahme an den Vermieter, jedoch nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 1 Woche und nicht vor Abschluss notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten.

Der Mieter muss den Nachweis (Lieferschein mit Trackingnummer) erbringen, dass der Mietgegenstand per E-Mail an das Transportunternehmen übergeben wurde.

 

2. Mietzeiten

Wochenmietpreise sind Mindestmietpreise und bedeuten 7 Tage Aufbewahrung. Wird diese Zeit überschritten, werden zusätzliche Wochenmieten berechnet.

Monatliche Mietpreise bedeuten 4 Wochen Verwahrung. Die Rückgabe muss am selben Wochentag der vierten Woche erfolgen (z.B. 4. Januar 2024 – 1. Februar 2024).

 

3. Der Versand zum und vom Vermieter erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters, der auch die Kosten für die spezielle Verpackung und die gewünschte Versandart trägt.

 

4. Die Nutzung der Mietsachen im Interesse Dritter ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Mieter tritt jedoch mit Beginn des Mietverhältnisses seine Ansprüche gegen Dritte aus einer solchen Nutzung an den Vermieter ab und verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich die Adressen dieser Personen und Nachweise über die Höhe seiner Ansprüche zu übermitteln. Die Abtretung bedeutet, dass der Vermieter berechtigt ist, bis zur Höhe seiner eigenen Forderungen bei der dritten Person einzuziehen.

 

5. Der Mieter muss die Mietgegenstände sofort bei der Übergabe und unverzüglich bei der Bezahlung überprüfen. Unterlassen Sie eine Beanstandung, bedeutet dies Vollständigkeit und Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der Mieter muss jeden Schaden sofort nach der Übergabe melden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die an den Mietgegenständen entstehen, auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Der Mieter muss alle auftretenden Schäden auf eigene Kosten reparieren. Für Reparaturen dürfen nur Originalersatzteile auf Kosten des Mieters verwendet werden. Eine Überbeanspruchung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisung für die zur Verfügung gestellten Mietgeräte zu beachten und die Mietgeräte ordnungsgemäß und entsprechend der Gebrauchsanweisung zu pflegen und zu warten. Der Mieter versichert die Geräte gegen alle möglichen versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Der Mieter tritt Ansprüche gegen die jeweilige Versicherung an den Vermieter ab. Diese Abtretung hat jedoch keine befreiende Wirkung für den Mieter. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Ausfallzeiten der Geräte und daraus resultierende Folgeschäden, Verluste oder sonstige Nachteile für den Mieter.

 

6. Der Mietgegenstand muss vollständig und in einem funktionsfähigen Zustand zurückgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Reparaturen vom Vermieter oder einer Drittfirma durchgeführt. Notwendige Fremdarbeiten durch Drittfirmen werden vom Vermieter mit einem Aufschlag von 10% in Rechnung gestellt. Wird das Mietobjekt vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder einer fest vereinbarten Frist zurückgegeben, stellt der Mieter dem Vermieter das Mietobjekt wieder vollständig zur Verfügung. Wenn das Mietobjekt erheblich verschmutzt ist, berechnet der Vermieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr, die dem Aufwand entspricht.

 

7. Im Falle des Kaufs eines neuen Geräts, das mit dem gemieteten Gerät identisch ist, gelten die folgenden Miet-zu-Kauf-Rabatte: 50% der gezahlten Mieten werden auf den Neupreis angerechnet. Wenn die gezahlte Miete die Höhe des tatsächlichen Kaufpreises erreicht hat, wird ein Rabatt von 75% gewährt.

 

8. Änderungen und besondere Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Nebenabreden und Erklärungen von nicht ausdrücklich bevollmächtigten Personen sind unwirksam. Die Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

 

9. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Mieters oder Käufers: Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, ist das Amtsgericht Frankfurt am Main, unabhängig von Art und Höhe des Streitgegenstandes, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

Ich akzeptiere hiermit die Mietbedingungen